Lösung:
Gerd wird als Übeltäter von Karl und Otto, Hans wieder von Karl und Otto und Karl von Gerd und Otto angegeben. Keiner dieser drei angegebenen Jungen kann also der Täter sein, denn nach der Erklärung des Lehrers muß der Schuldige von drei Verhörten genannt werden. Otto wurde von Gerd, Hans und Karl, d.h. von drei Jungen, beschuldigt. Otto hat also das Fenster eingeschlagen!



