Eine Witwe ist verpflichtet, die Hinterlassenschaft ihres Mannes in Höhe von 3500 Goldstücke mit dem Kind, das sie erwartete, zu teilen.
Wird es ein Sohn, so erhält die Mutter nach den römischen Gesetzen die Hälfte des Anteils des Sohnes.
Wird eine Tochter geboren, so erhält die Mutter den doppelten Anteil der Tochter.
Nun wurden jedoch Zwillinge geboren - ein Sohn und eine Tochter.
Wie ist die Erbschaft aufzuteilen, dass allen Forderungen des Gesetzes entsprochen wird?



